Am 12.Mai wurde durch unsere Landesregierung die ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO beschlossen. Aus dieser Verordnung geht hervor, dass wir unsere Vereinstätigkeit wieder aufnhemen können. Voraussetzung ist, die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten und ein Infektionsschutzkonzept zu erstellen. Diese Voraussetzungen erfüllen wir!
Anhang I: Hygiene- und Verhaltensregeln Lt. Infektionsschutzkonzept SGK
Nachdem in den letzten Wochen nicht nur das Vereinsleben stillstand, wird nun Schritt für Schritt der Weg zurück in die „Normalität“ versucht zu finden. Wir als Verein müssen uns natürlich, wie alle, an die Vorgaben unserer Landes- bzw. Bundesregierung halten. Aus diesem Grund mußten wir unseren Jahressportplan an die Vorgaben anpassen. Wir hoffen, dass die Beschränkungen bald möglichst in dem Maße gelockert werden um ein weitgehend normales Vereinsleben mit Trainings- und Wettkampfbetrieb und auch mit gemütlichem Zusammensein wieder zuzulassen.
Mit sportlichem Gruß
Euer Vorstand